Reiseland (nachfolgend RL abgekürzt) bietet dem Reisenden sämtliche Reiseleistungen verschiedenster Reiseveranstalter ausschließlich zur
Vermittlung
an.
Der Reisende erteilt durch die Buchung RL den Vermittlungsauftrag gemäß den Vermittlungsentgelten des Reisebüros. Der Reisende erklärt hiermit, daß er von den für die Vermittlung zu zahlenden Vermittlungsentgelten Kenntnis genommen hat und erklärt hiermit sein ausdrückliches Einverständnis.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Reisenden und RL aus der
von RL erbrachten Vermittlungstätigkeit.
Es gelten für den Vermittlungsvertrag ausschließlich die nachfolgenden AGB?s. Der Geltung etwaiger AGB des Reisenden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Für den von RL vermittelten Reisevertrag zwischen dem Reisenden und dem jeweiligen Reiseveranstalter sind allein die AGBs des jeweiligen Reiseveranstalters maßgeblich. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leistungsträger werden vor der Reisebuchung angezeigt bzw. zur Kenntnis gegeben und müssen durch den Teilnehmer/Reisenden ausdrücklich bestätigt werden. Sollten keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Leistungsträgers vorliegen (etwa bei Linienflügen), kommen die jeweiligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft zur Anwendung, über die sich der Reisende vor der Buchung Kenntnis verschafft hat. Mit Unterschrift auf der Reiseland-Service-Checkliste erkennt der Reisende von den vorliegenden AGB von RL Kenntnis genommen zu haben. Die Kenntnisnahme der Bedingungen des Reiseveranstalters bzw. den jeweiligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft erfolgt auf einem gesonderten Formular.
Mit der Buchung (nach vorheriger Bestätigung der AGBs gem. I. Ziff. 3) erteilt der Reisende RL den rechtsverbindlichen Auftrag für den Reisenden bei einem bestimmten Reiseveranstalter bestimmte Reiseleistungen zu vermitteln.
Die Buchung ist in rechtlicher Hinsicht
das Angebot des Reisenden
an den Reiseveranstalter
auf Abschluss eines Reisevertrages. Dieses übermittelt RL an den Reiseveranstalter
. Die
Übermittlung durch RL stellt keine Annahme des Angebotes
des Reisenden auf Abschluss eines Reisevertrages mit dem jeweiligen Reiseveranstalter
dar
. Der Reiseveranstalter entscheidet in eigener Verantwortung über die Annahme.
Nimmt er
das Angebot des Reisenden
an, erhält der Reisende eine schriftliche Reisebestätigung
.
RL als Vermittler ist nicht verpflichtet, den Reisepreis gegenüber dem Reiseveranstalter für den reisenden Kunden zu verauslagen. Nachteile des reisenden Kunden, die durch eine nicht fristgerechte Zahlung des reisenden Kunden verursacht werden, hat der Reisende selbst zu tragen.
Rechnungen, welche durch RL gestellt und eingezogen werden (Reisebüroinkasso durch RL), erfolgen im Namen und für Rechnung des Reiseveranstalters. Rechnungen sind zu dem in der Rechnung dargestellten Termin oder soweit die Rechnung einen solchen Termin nicht enthält, ab dem Zugang der Rechnung fällig und daher vollständig zu bezahlen.
Liegt zwischen Buchung und Abflugtermin ein kürzerer Zeitraum als 24 Stunden, ist der Reisepreis mit Zustellung bzw. Aushändigung der Vorabbestätigung fällig und sofort zahlbar. In den Fällen, in welchen nach den Bestimmungen einer Airline oder eines Reiseveranstalters ein Flugticket oder gleichwertige Reiseunterlagen innerhalb von 24 Stunden oder anderweitig kurzfristig nach Buchung zur Ausstellung gelangen müssen, ist der Reisepreis mit Zugang der Vorabbestätigung fällig und sofort zahlbar. Zur Sicherstellung einer termingerechten Ausstellung durch RL ist es im Falle des Reisebüroinkassos durch RL erforderlich, daß der Reisende den Einzahlungsbeleg z. B. per Fax innerhalb von 24 Stunden zusendet. Andernfalls ist RL ohne weitere Rücksprache mit dem Reisenden berechtigt, die Buchung kostenpflichtig zu stornieren (vgl. Punkt V. dieser AGB).
Sofern
RL das Reisebüroinkasso betreibt
, gilt eine Rechnung mit Gutschrift des Rechnungsbetrages auf das Konto von RL als beglichen. Als Nachweis einer fristgerechten Zahlung gilt des Weiteren die Übersendung oder Vorlage eines Bareinzahlungsbelegs oder des Ausdrucks einer Onlineüberweisung. Die Übersendung des Nachweises kann per E-Mail oder per Fax erfolgen. Eine Haftung für auf dem Postweg verloren gegangenes Geld wird nicht übernommen.
Soweit
RL das Reisebüroinkasso betreibt
und der Reisende bei der Buchung eine
Kreditkarte
angegeben hat, wird diese mit dem Rechnungsbetrag sofort belastet. Nimmt der Reiseveranstalter die Zahlungsabwicklung selbst vor, werden die Daten der Kreditkarte durch RL an diesen Reiseveranstalter weitergeben, so z.B. für Hotel-Buchungen nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotels/Reiseanbieters. Kreditkartenzahlungen sind grundsätzlich bei allen Arten von Buchungen möglich. RL behält sich jedoch vor, etwaige Verwaltungsgebühren, die RL oder dem Reiseveranstalter in Bezug auf eine Buchung mit Kreditkarte entstehen, zusätzlich zu berechnen. RL wird den Reisenden über die entsprechenden Gebühren informieren.
Grundsätzlich werden Flugtickets spätestens 14 Tage vor Abflug ausgestellt und entsprechend der gewählten Versandart an den Reisenden zugestellt oder übergeben. Dies gilt nur, soweit die entsprechende Airline als Reiseanbieter keine anderweitigen Ausstellungsfristen vorgegeben hat. RL kann auf Wunsch Flugtickets auch früher ausstellen, wobei darauf hingewiesen wird, daß ab Ausstellung im Falle einer Stornierung oder eines Umbuchungswunsches Ihrerseits, durch den Reiseanbieter Storno-/Umbuchungsgebühren in Höhe von bis zu 100% des Reisepreises anfallen können. Ein rechtlicher Anspruch auf Aushändigung besteht erst zum Abflugtag. Der Reisende hat zu beachten, daß nach Ausstellung der Tickets im Falle einer Stornierung/Umbuchung zuzüglich zu den von den Reiseveranstaltern erhobenen Storno-/Umbuchungsgebühren eine Bearbeitungsgebühr durch RL erhoben wird. Im Bearbeitungsprozeß wird auf die Gebühren vor Buchung hingewiesen.
Reiseunterlagen werden dem Reisenden ausgehändigt, per Post übermittelt oder in Einzelfällen bei den Leistungserbringern des jeweiligen Reiseveranstalters (Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagenunternehmen etc.) hinterlegt. Das Übermittlungsrisiko trägt der Reisende.
Wünscht der Reisende den Versand von Reiseunterlagen per Kurier, so hat der Reisende alle hieraus entstehenden Kosten zu tragen. Das Übermittlungsrisiko trägt der Reisende.
Soweit der Reisende die Vermittlung von Reiseversicherungen durch RL wünscht, übermittelt RL dem Reisenden die Versicherungsunterlagen durch persönliche Übergabe oder per Post. Die Versicherungsunterlagen bestehen regelmäßig aus den Versicherungsbedingungen und einer Versicherungsnummer.
Aus Umbuchungen sowie dem Rücktritt vom Reisevertrag können dem Reisenden zum Teil erhebliche Kosten erwachsen. Diese Regelungen richten sich
ausschließlich
nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters als Vertragspartners des Reisenden.
Zur Vermeidung dieses Kostenrisikos empfiehlt RL dem Reisenden daher den Abschluss einer
Reiserücktrittsversicherung
und / oder
Reiseausfallversicherung
.
Für den Fall einer Umbuchung oder des Rücktritts vom Vertrag ist RL unabhängig von den Bedingungen des Reiseveranstalters berechtigt, dem Reisenden zur Abgeltung des zwischen dem Reisenden und RL abgeschlossenen Vermittlungsauftrages bzw. für alle im Zusammenhang mit Umbuchungen oder dem Rücktritt vom Vertrag entstehenden Kosten eine angemessene Bearbeitungsgebühr in Höhe der im Preisaushang ausgewiesenen Gebührentabelle zu berechnen.
RL ist aufgrund seiner Vermittlungstätigkeit nicht verpflichtet, von sich aus Hinweise über die genannten Vorschriften zu geben.
Im eigenen Interesse wird der Reisende darauf hingewiesen, sich rechtzeitig über diese Bestimmungen für die von ihm ausgewählten Ziel- oder Durchreiseländer zu erkundigen. Hierzu relevante Informationen können unter folgenden Internet-Adressen abgerufen werden:
Bei Abschluss einer Pauschalreise gilt im Verhältnis zwischen dem Reisenden und dem jeweiligen Reiseveranstalter die BGB-Informationspflichtverordnung vom 02. Januar 2002 in der jeweils gültigen Fassung. Der Reiseveranstalter ist gehalten, die notwendigen Informationen über die genannten Vorschriften dem Reisenden zu erteilen. Im Regelfall gelten diese für Reisende mit deutscher Staatsangehörigkeit. Reisende mit anderer Staatsangehörigkeit erhalten die notwendigen Informationen bei ihrem jeweiligen Konsulat.
RL weist den Reisenden ausdrücklich darauf hin, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters als Vertragspartner des Reisenden im Regelfall besondere Pflichten für den Reisenden im Falle von auftretenden Mängeln der Reisedienstleistungen oder auch im Fall des Gepäckverlustes oder ähnlichem enthalten.Hierzu zählt insbesondere auch die Beachtung und Einhaltung von Vorgaben des Reiseveranstalters bzw. des jeweiligen Transportunternehmens bei der Abwicklung von Flügen.
Sofern der Reisende die ihm hieraus erwachsenden Obliegenheiten nicht beachtet, kann dies zu einem (Teil-)Verlust von Ansprüchen des Reisenden gegenüber dem Reiseveranstalter führen.
Mängel der Vermittlungsleistung von RL hat der Reisende unverzüglich anzuzeigen und RL Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Wäre eine zumutbare Abhilfe durch RL möglich gewesen, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag zwischen dem Reisenden und RL, sofern der Reisende diese Anzeige schuldhaft unterlassen hat.
RL
haftet weder für die Erbringung der Reiseleistung, noch für den Vermittlungserfolg des ihm angetragenen Antrages auf Abschluss eines Reisevertrages mit dem jeweiligen Reiseveranstalter
.
RL haftet nur dafür, dass es die von ihr übernommene Vermittlungstätigkeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes durchführt.
RL haftet nicht für Verlust, Untergang oder Beschädigung von Reiseunterlagen, sofern diese an den Reisenden versendet werden oder ausgehändigt worden sind.
RL haftet nicht für die von dem jeweiligen Reiseveranstalter gemachten Angaben zu der vom Reisenden gewünschten Reise.
RL haftet auch nicht für die Verfügbarkeit von Reiseleistungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses; es sei denn, RL war die Fehlerhaftigkeit bzw. Nichtverfügbarkeit von Angaben des Reiseveranstalters bekannt oder RL hätte die Fehlerhaftigkeit oder fehlende Verfügbarkeit bekannt sein müssen.
Soweit RL für das Kennenmüssen solcher Umstände haftet, ist diese Haftung auf die Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.
Soweit RL für die Verletzung von
wesentlichen Vertragspflichten aus leichter Fahrlässigkeit haftet, ist diese Haftung auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vermittlungsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zwischen RL und dem Reisenden ist der Geschäftssitz von RL, soweit der Reisende Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland hat.
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und RL findet deutsches Recht seiner jeweils aktuellen Fassung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
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